Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kulturverein rote Bühne e.V. Nürnberg


Vorwort

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Personenangaben gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Personen. Der Kulturverein rote Bühne e.V. Nürnberg wird nachfolgend „Veranstalter" genannt.


1.Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und seinen Besuchern auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB; v.a. §§ 305 bis 310). Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.


2. Spielplan, Anfangszeiten und Besetzungen
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten und Besetzungen werden in den vom Veranstalter herausgegebenen Veröffentlichungen bekannt gegeben (Änderungen vorbehalten). Sollte die Aufführung mit anderen Schauspielern erfolgen, lassen sich aus diesem Umstand für den Besucher des Theaters keine Ansprüche ableiten. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z.B. Presse) übernimmt der Veranstalter keine Gewähr.


3. Öffnungszeiten
Der Besucherservice und die Tageskassen sind zu den in den Veröffentlichungen der Veranstalter angegebenen Zeiten geöffnet. Die Abendkasse öffnet 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Aufführung und schließt 10 Minuten nach Vorstellungsbeginn. An der Abendkasse werden mit Vorrang Eintrittskarten für die Abendvorstellungen verkauft.


4. Kartenverkauf – Allgemeine Regelungen

4.1 Gekaufte Karten und das Wechselgeld sind sofort auf Richtigkeit zu überprüfen. Für spätere Reklamationen liegt die Beweislast beim Besucher des Theaters.

4.2 Übersendet der Veranstalter dem Käufer Eintrittskarten, so trägt der Käufer das Versandrisiko. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, für den Versand eine Bearbeitungs- und Versandgebühr zu erheben.

4.3 Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Eintrittskarte erworben wurde. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Inhaber einer Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer einer Ersatzkarte hat dann keinen Anspruch auf die Zuteilung eines anderen Platzes, wenn sein Platz vom Besitzer der Originalkarte in Anspruch genommen wird.

4.4 Im Rahmen des Online-Kartenverkaufs geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Käufer aus. Der Käufer erhält eine E-Mail mit der Bestätigung des Kartenkaufs. Mit der Bestätigung des Kartenkaufs per E-Mail nimmt der Veranstalter das Vertragsangebot des Käufers an. Soweit der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet (Eintrittskarten für Veranstaltungen), gilt § 312g Absatz 2 Ziffer 9. BGB. Danach ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

4.5 Falls dem Theater Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt werden, hat diese der Inhaber des nicht gedeckten Kontos zu tragen.

4.6 Mitglieder von Besucherorganisationen erhalten ihre Eintrittskarten über diese. Eine wie auch immer geartete Auszahlung erfolgt nicht.

4.7 Gutscheine gelten ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie erworben wurden, weitere drei Jahre und sind danach nicht mehr einlösbar.

4.8 Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen.


5. Kartenrückgabe

5.1 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet. In Ausnahmefällen können bei dem Veranstalter erworbene Karten bis spätestens vierzehn Tage vor der Vorstellung zurückgegeben werden. Der Erstattungsbetrag wird als Wertgutschein ausgezahlt.

5.2 Die Rücknahme von Karten, die nicht direkt beim Veranstalter erworben wurden, unterliegt den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Verkäufer (reservix).

5.3 Bei Abbruch einer Aufführung hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Dies gilt nur für den Fall, dass die Aufführung vor der ersten Pause oder bevor die Hälfte der vorgesehenen Aufführungsdauer verstrichen ist, abgebrochen wird. Der Anspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufführungsabbruch beim Theater geltend gemacht werden. Einen Schadensersatzanspruch schließen die Parteien aus.

5.4 Bei Vorstellungsausfall und bei Vorstellungsänderung werden Eintrittskarten bis spätestens 14 Tage nach dem betreffenden Vorstellungstermin zurückgenommen (danach erlischt der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises), und zwar ohne Berechnung von Stornogebühren. Versandkosten sowie sonstige Kosten werden nicht erstattet. Eintrittskarten, die nicht direkt beim Veranstalter oder auf der Website des Veranstalters erworben wurden, können nur dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden.

5.5 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen; insbesondere können nutzlose Aufwendungen des Besuchers nicht ersetzt werden.

6. Einlass zu den Aufführungen

6.1 Der Eingangsfoyer ist in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet.

6.2 Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsnachweis vorzuzeigen. Per Selbstdruck (Ticketdirect) erworbene Eintrittskarten haben nur Gültigkeit für einen einmaligen Einlass und werden mit der ersten Kontrolle entwertet.

6.3 Nach Vorstellungsbeginn können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und anderen Besucher sowie wegen der Unfallgefahr erst in einem inszenierungsbedingt geeigneten Moment eingelassen werden, sofern auf der Eintrittskarte ein Nacheinlass nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Zuspätkommende haben keinen Anspruch auf den erworbenen Platz. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.


7. Garderobe und Fundsachen

7.1 Die Mitnahme von Garderobe u.a. Gegenständen in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.

7.2 Garderobe kann kostenlos an den Garderoben zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuchs abgegeben werden. Es wird keine Haftung für die Gaderobe übernommen.

7.3 Eine Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen.

7.5 Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Abendpersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Abendpersonal anzuzeigen.


8. Bild- und/oder Tonaufnahmen
Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art in den Gebäuden des Veranstalters ist Besuchern grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

9. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Die personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Ticketdaten) der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt und zum Zweck interner statistischer Erhebungen gespeichert. Der Veranstalter ist berechtigt, die Daten an Dritte, die von ihm mit der Durchführung des Veranstaltungsbesuchs bzw. mit dem Kartenverkauf beauftragt wurden, im hierfür erforderlichen Umfang weiterzugeben. Die Einhaltung des Datenschutzrechtes bei Nutzung dieser weitergegebenen Kundendaten durch die beauftragten Dritten sichert der Veranstalter zu. Es wird versichert, dass die Nutzung kundenbezogener Daten durch den Veranstalter selbst sowie durch die beauftragten Dritten streng vertraulich und nur im dargelegten Umfang erfolgt.


10. Hausrecht

10.1 Das Hausrecht obliegt der Theaterleitung und seinen Stellvertretern, die sich zu dessen Ausübung ihrer Erfüllungsgehilfen, insbesondere des Abenddienstpersonals bedienen.

10.2 Den Anweisungen des Personals der Spielstätten ist Folge zu leisten.

10.3 Besuchern kann der Zutritt zum Veranstalter verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören, Mitarbeiter oder Besucher belästigen. Besucher können aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie deren Ablauf stören, andere Besucher belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Der Zutritt kann auch Besuchern verwehrt werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwandsersatz haben diese Besucher nicht.

10.4 Es ist nicht gestattet, in den Gebäuden oder auf dem Gelände des Veranstalters Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten.

10.5 Mobiltelefone und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.


11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen oder Formulierungen dieses Vertrages nicht oder nicht mehr der geltenden Rechtslage entsprechen, unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.