KARTENVERKAUF

Tickets für alle unsere Vorstellungen sind sofort und direkt über www.reservix.de erhältlich, auch als print-at-home-Tickets.



Tickets erhalten Sie auch an allen bekannten Vorverkaufsstellen.


Kostengünstigste Möglichkeit: Vorverkauf an der Theaterkasse


Ohne zusätzliche Gebühren erhalten Sie Ihre Karten zum Vorverkaufsspreis von Montag bis Freitag direkt bei uns. Sie können Ihre Karten während der Öffnungszeiten der Tanzfabrik am Infopoint abholen:

 

Vordere Cramergasse 11 (Eingang Th 9)

90478 Nürnberg


Mo-Fr 16.00 Uhr bis 21.30 Uhr
(geschlossen an gesetzlichen Feiertagen, Rosenmontag /Faschingsdienstag und in den Weihnachts- und Sommerferien)


Kartenreservierungen für Ihre Wunschvorstellungen


- telefonisch: 0911 - 40 22 13
- über unser Online-Formular hier


Die Karten sind max. 14 Tage für Sie reserviert. Werden die Karten nicht innerhalb dieser Zeit an der Theaterkasse abgeholt oder überwiesen, erlischt die Reservierung.


Ab drei Wochen vor einer Vorstellung können Ihre Karten maximal drei Tage reserviert werden. An der Abendkasse hinterlegen wir nur bezahlte Karten.


Platzreservierungen


Im Theater rote Bühne haben Sie freie Platzwahl.

 

Für Fördermitglieder halten wir allerdings bei rechtzeitiger Reservierung Plätze in den ersten Reihen frei. Auch für größere Grußßen (ab 10 Personen) erfolgt eine gemeinsame Platzreservierung).

 

Die Fördermitgliedschaft kostet 30,- € bzw. 50 ,- € Jahresbeitrag. Für alle zukünftigen Kartenkäufe erhalten Sie zusätzlich 20% Ermäßigung auf alle Tickets (max. zwei pro Vorstellung bei Einzelmitgliedschaft, bei Familienmitgliedschaft für jedes Mitglied ein Ticket) ohne VVK-Gebühren an der Theaterkasse.


Bitte fragen Sie im Theaterbüro nach, ob für die gewünschte Vorstellung (noch) eine VIP-Tisch-Buchung möglich ist.


Auszug aus unseren AGB

 

4. Kartenverkauf – Allgemeine Regelungen

4.1 Gekaufte Karten und das Wechselgeld sind sofort auf Richtigkeit zu überprüfen. Für spätere Reklamationen liegt die Beweislast beim Besucher des Theaters.

4.2 Übersendet der Veranstalter dem Käufer Eintrittskarten, so trägt der Käufer das Versandrisiko. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, für den Versand eine Bearbeitungs- und Versandgebühr zu erheben.

4.3 Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Eintrittskarte erworben wurde. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Inhaber einer Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer einer Ersatzkarte hat dann keinen Anspruch auf die Zuteilung eines anderen Platzes, wenn sein Platz vom Besitzer der Originalkarte in Anspruch genommen wird.

4.4 Im Rahmen des Online-Kartenverkaufs geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Käufer aus. Der Käufer erhält eine E-Mail mit der Bestätigung des Kartenkaufs. Mit der Bestätigung des Kartenkaufs per E-Mail nimmt der Veranstalter das Vertragsangebot des Käufers an. Soweit der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet (Eintrittskarten für Veranstaltungen), gilt § 312g Absatz 2 Ziffer 9. BGB. Danach ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

4.5 Falls dem Theater Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt werden, hat diese der Inhaber des nicht gedeckten Kontos zu tragen.

4.6 Mitglieder von Besucherorganisationen erhalten ihre Eintrittskarten über diese. Eine wie auch immer geartete Auszahlung erfolgt nicht.

4.7 Gutscheine gelten ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie erworben wurden, weitere drei Jahre und sind danach nicht mehr einlösbar.

4.8 Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen.

5. Kartenrückgabe

5.1 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet. In Ausnahmefällen können bei dem Veranstalter erworbene Karten bis spätestens vierzehn Tage vor der Vorstellung zurückgegeben werden. Der Erstattungsbetrag wird als Wertgutschein ausgezahlt.

5.2 Die Rücknahme von Karten, die nicht direkt beim Veranstalter erworben wurden, unterliegt den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Verkäufer (reservix).

5.3 Bei Abbruch einer Aufführung hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Dies gilt nur für den Fall, dass die Aufführung vor der ersten Pause oder bevor die Hälfte der vorgesehenen Aufführungsdauer verstrichen ist, abgebrochen wird. Der Anspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufführungsabbruch beim Theater geltend gemacht werden. Einen Schadensersatzanspruch schließen die Parteien aus.

5.4 Bei Vorstellungsausfall und bei Vorstellungsänderung werden Eintrittskarten bis spätestens 14 Tage nach dem betreffenden Vorstellungstermin zurückgenommen (danach erlischt der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises), und zwar ohne Berechnung von Stornogebühren. Versandkosten sowie sonstige Kosten werden nicht erstattet. Eintrittskarten, die nicht direkt beim Veranstalter oder auf der Website des Veranstalters erworben wurden, können nur dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden.

5.5 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen; insbesondere können nutzlose Aufwendungen des Besuchers nicht ersetzt werden.